Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung umfasst viele Fragen und betrifft verschiedene Bereiche, welche gesamtheitlich beurteilt werden müssen und nicht für sich allein beantwortet werden können.

Das sind nur einige Fragen, die sich stellen. Für eine sorgfältige Nachfolgeplanung liegt der Zeithorizont bei fünf, idealerweise bei zehn Jahren.

Die vertragsrechtlichen, erbrechtlichen und finanzplanerischen Aspekte haben meines Erachtens gegenüber den steuerlichen Aspekten Vorrang. Während der Planung werden die steuerlichen Folgen der getroffenen Massnahmen laufend geprüft. Wenn alle Fragen beantwortet sind, kann das Augenmerk auf die Steuern gelegt und es können, wo notwendig, Korrekturen und Optimierungen angebracht werden.

Die Unternehmensnachfolge ist jedoch erst dann zu vollziehen, wenn ein verbindliches Steuerruling vorliegt.

Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit mir auf und besprechen Sie Ihre Ideen mit mir. Gerne unterstütze ich Sie im steuerlichen Bereich und koordiniere den Beizug von verschiedenen Experten und Partnern (Rechtsanwälte, Finanzplaner, Banken etc.).